Beratungstermin vereinbaren


Risikolebensversicherung Freiburg

Unter einer Risikolebensversicherung versteht man eine Todesfallversicherung, die im Leistungsfall (Tod der versicherten Person) die vereinbarte Versicherungssumme an einen oder mehrere Begünstigte auszahlt. Eine Risikolebensversicherung ist eine Möglichkeit der Hinterbliebenenvorsorge, um für finanzielle Entlastung zu sorgen. Besonders geeignet ist eine Risikolebensversicherung bei bestehender Baufinanzierung mit einer hohen Restschuld oder für Familien mit minderjährigen Kindern.

Sie sollten eine Risikolebensversicherung vergleichen und hierbei unterstützen wir Sie mit großer Erfahrung und persönlicher Beratung aus Freiburg. Um den Anbieter zu finden, der Ihren Bedürfnissen am meisten gerecht wird, ist ein Vergleich von Preis und Leistung wichtig. Es gibt verschiedene Arten von Risikolebensversicherungen, sodass keine voreilige Entscheidung getroffen werden sollte. Wir unterstützen Sie mit unserer unabhängigen Expertise.


 

Marian Lotze

 

Ihr Experte in Sachen Risikolebensversicherung

 

Marian Lotze, Risikospezialist und Kundenberater

07668 99510 59   marian.lotze@suedcuranz.de


Was ist eine Risikolebensversicherung?

Eine Risikolebensversicherung ist eine Todesfallabsicherung. Risikolebensversicherung ist jedoch nicht gleich Risikolebensversicherung. Zu unterscheiden sind reine Risiko-Tarife (wie sie grundsätzlich zu empfehlen sind) und Tarife mit Kapitalaufbau. Eine Risikolebensversicherung mit Kapitalaufbau ist teurer, da in einem solchen Tarif nicht nur der Todesfall abgesichert ist, sondern im Erlebensfall (wenn die versicherte Person ein bestimmtes Alter überschritten hat) auch eine Kapitalleistung.

Der Bedarf einer Risikolebensversicherung ist besonders groß, wenn die versicherte Person eine hohe finanzielle Verantwortung zu tragen hat (bei einer frisch abgeschlossenen Baufinanzierung oder wenn die Kinder noch klein sind). Die finanzielle Verantwortung ist nicht zu jedem Zeitpunkt gleich hoch (Schulden werden getilgt und Kinder werden groß), sodass es oftmals reicht, wenn die Risikolebensversicherung nur über einen begrenten Zeitraum abgeschlossen wird, z.B. mit einer Laufzeit von 20 Jahren oder 30 Jahren. Verstirbt die versicherte Person während dieses Zeitraums, wird die vereinbarte Versicherungssumme an die Begünstigten ausgezahlt. Verstirbt die versicherte Person in diesem Zeitraum nicht (was man sich natürlich wünscht), erlischt der Versicherungsschutz. Zweck dieser Versicherung war ja auch nur temporär, über eine kritische Lebensphase hinweg, für finanzielle Absicherung zu sorgen. Eine Kapitalleistung im Erlebensfall verfehlt deshalb den eigentlichen Zweck einer Risikolebensversicherung und macht den Vertrag nur von Anfang teurer.

Bei einer Risikolebensversicherung darf die wichtige Frage nicht heißen: "Mit oder ohne Kapitalleistung im Erlebensfall?", sondern "Mit welcher Entwicklung der Todesfallleistung"?

 

Verschiedene Arten von Risikolebensversicherungen und die Entwicklung der Todesfallleistung im Zeitverlauf:

 

Risikolebensversicherung mit konstanter Versicherungssumme

 

Eine Risikolebensversicherung mit konstanter Versicherungssumme bietet eine Absicherung mit hoher Planungssicherheit. Diese Versicherung sichert Ihnen eine feste Versicherungssumme zu, die im Todesfall ausgezahlt wird, unabhängig davon, wann dieser während der Vertragslaufzeit eintritt.

Eine Risikolebensversicherung mit konstanter Versicherungssumme bietet mitunter den größten Schutz, bedeutet jedoch auch oftmals höhere Versicherungsbeiträge. Bei einer Baufinanzierung bietet sich diese Art der Versicherung nicht zwingend an, da die Restschuld fällt und man am Ende der Laufzeit nicht mehr die volle Versicherungssumme benötigt.

 

Risikolebensversicherung mit linear fallender Versicherungssumme

 

Eine Risikolebensversicherung mit linear fallender Versicherungssumme eignet sich bei abnehmender finanzieller Verantwortung im Zeitverlauf (bspw. bei einer Baufinanzierung mit abnehmender Restschuld). Bei einer Vertragslaufzeit von 20 Jahren fällt die Versicherungssumme jedes Jahr bspw. um 5 %. Diese Art der Versicherung bietet oftmals ein sehr gutes Verhältnis zwischen Beitrag und Leistung.

 

Risikolebensversicherung mit annuitätisch fallender Versicherungssumme

Das Wort Annuität kommt aus der Baufinanzierung und fasst die monatliche Belastung aus Zins und Tilgung zusammen. Es besteht die Möglichkeit die Risikolebensversicherung exakt an den Verlauf des Darlehens (mit Ihrem individuellen Zins und Tilgung) abzuschließen. Eine linear fallende Versicherungssumme bietet im Vergleich oft eine minimale Unterdeckung.

Eine Risikolebensversicherung mit annuitätisch fallender Versicherungssumme verspricht zwar Planungssicherhheit, jedoch ist dies in der Realität nicht immer zu erreichen. Werden Sondertilungen bei der Baufinanzierung geleistet oder nach Ablauf der ersten Zinsbindung neue Zins- und Tilgungskonditionen vereinbart, kann die Risikolebensversicherung hieran nicht so einfach angepasst werden. Deutlich einfach ist die Handhabung mit einer linear fallenden Versicherungssumme, welche zudem auch deutlich mehr Versicherer anbieten und einen größeren Vergleich zulassen.


Risikolebensversicherung Gesundheitsfragen

Da es bei einer Risikolebensversicherung in der Regel um sehr viel Geld geht - für den Kunden und auch den Versicherer - ist ein Schutz nur mit Gesundheitsfragen abschließbar. Um die Versicherungsgemeinschaft zu schützen und die Beiträge der Versicherten kalkulierbar zu halten, können die Versicherungsgesellschaften nicht jeden versichern. Personen mit schweren Vorerkrankungen haben ein vielfach erhöhtes Risiko verfrüht zu versterben und sind daher oft nicht mehr versicherbar (oder nur mit einem erheblichen Risikozuschlag).

Aufgrund der Gesundheitsfragen einer Risikolebensversicherung heißt die Devise: Je jünger, desto gesünder und desto günstiger sind die Beiträge für den Versicherungsschutz. Die Gesundheitsfragen der Risikolebensversicherung sind deutlich weniger umfangreich wie z.B. bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Chancen auch mit Bluthochdruck, einem Bandscheibenvorfall oder psychischen Vorerkrankungen Schutz zu erhalten, stehen verhältnismäßig gut (zwar höchstwahrscheinlich mit einem Risikozuschlag, jedoch kann in den allermeisten Fällen dennoch Versicherungsschutz geboten werden).

Man sollte eine Risikolebensversicherung immer vergleichen und zwar nicht nur hinsichtlich Preis (Beitrag) und Leistung (Bedingungswerk). Entscheidend ist letztendlich das Ergebnis der Risikoprüfung der Versicherungsgesellschaft. Die oft strenge Risikoprüfung entscheidet ob, und unter welchen Einschränkungen Versicherungsschutz geboten werden kann.

Zu folgenden Ergebnissen können die Risikoprüfer der Versicherer bei einem Votum für eine Risikolebensversicherung kommen:

 

 Normalannahme = Bestmögliches Votum, d.h. keinerlei Einschränkung

 Risikozuschlag = Erhöhter Beitrag aufgrund von einer Vorerkrankung

 Ausschluss = Kein Schutz für eine Vorerkrankung oder eine Tätigkeit

 Ablehnung = Keine Versicherbarkeit, d.h. schlechtmöglichstes Votum

 

Die Voten der Versicherer sehen jedoch nicht immer gleich aus. Wenn Sie ein Versicherer nur mit Einschränkungen versichert, muss dies nicht heißen, dass dies auch bei allen anderen Anbietern so ist. Bevor Sie jedoch bei einem Anbieter auf "Gut Glück" einen Antrag zur Prüfung einreichen, sollte eine anonymisierte Risikovoranfrage getätigt werden. Mit einer anonymisierten Risikovoranfrage wird unverbindlich und ohnen Nennung Ihres Namens ein Votum bei allen infrage kommenden Versicherern eingeholt, um besser einschätzen zu können, wo sich die Antragstellung lohnt und wo nicht. Sie können sich so jede Menge Arbeit und Nerven sparen und gefährden nicht Ihren wichtigen Versicherungsschutz.

Wir unterstützen Sie bei den anonymen Risikovoranfragen und nehmen Ihnen die Suche nach geeigneten Versicherern ab.  Risikolebensversicherung anfragen

 

Mögliche Gesundheitsfragen für eine Risikolebensversicherung

 

Gesundheitsfragen für eine Risikolebensversicherung

Wer die Gesundheitsfragen falsch oder nicht vollständig beantwortet, verliert unter Umständen seinen Versicherungsschutz.

 

Vereinfachte Gesundheitsfragen in Verbindung mit einer Baufinanzierung

 

Haben Sie erst kürzliche eine Baufinanzierung abgeschlossen (Darlehensvertrag liegt nicht länger als 6 Monate zurück), bieten einige Versicherungsgesellschaften eine vereinfachte Gesundheitsprüfung für den Abschluss einer Risikolebensversicherung an. Personen mit Vorerkrankungen haben mit solchen Tarifen deutlich bessere Möglichkeiten sich zu versichern, da die Gesundheitsfragen der Versicherer weniger umfangreich sind.

Bei manchen Versicherern ist die vereinfachte Gesundheitsprüfung an reduzierte Versicherungssummen gebunden, hier ist ein Vergleich entscheidend. Sprechen Sie uns an.

 

Hausärztlicher Bericht oder medizinischer Gesundheitscheck bei hoher Versicherungssumme

 

Soll die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung sehr hoch sein, reichen den Versicherungsgesellschaften die Gesundheitsfragen im Antragsformular nicht mehr aus. Die Versicherer verlangen darüber hinaus eine Stellungnahme vom Hausarzt (Hausärztlicher Bericht) oder gar einen Gesundheitscheck (Blutbild, etc.).

Die Grenzen, wann die Gesundheitsfragen im Antrag nicht mehr ausreichen, sind bei den Versicherern unterschiedlich hoch. Nicht selten kann bis zu 500.000 € oder gar 600.000 € Versicherungssumme ohne hausärztlichen Bericht oder medizinischen Gesundheitscheck Versicherungsschutz beantragt werden. Bei einigen Versicherern geht dies nur bis 300.000 € oder die Grenze ist an ein bestimmtes Eintrittsalter gebunden.

Welcher Versicherer bei welcher Versicherungssumme infrage kommt, können wir Ihnen sagen. Sprechen Sie uns gerne an.


Überkreuzversicherung bei der Risikolebensversicherung

Tipp: Wer eine hohe Versicherungssumme bei seiner Risikolebensversicherung vereinbart, sollte auch das Thema Erbschaftssteuer berücksichtigen. Der Erbschaftssteuerfreibetrag liegt in Deutschland für Ehepartner bei 500.000 € und für Kinder bei 400.000 €. Wird im Todesfall eine hohe Versicherungssumme der Risikolebensversicherung ausgezahlt und bestehen darüber hinaus größere Vermögenswerte (Immobilien, Geldanlagen, Bargeld, etc.), kann der Erbschaftssteuerfreibetrag schnell überstiegen werden und das Finanzamt freut sich.

Dieses Szenario kann mit einer Überkreuzversicherung bei der Risikolebensversicherung umgangen werden. Üblicherweise sind Versicherungsnehmer (Vertragsinhaber) und versicherte Person ein und dieselbe Person. Der Versicherungsnehmer führt im Vertrag eine bezugsberechtigte Person namentlich auf oder lässt das Feld des Bezugsberechtigten im Antragsformular der Risikolebensversicherung frei, sodass die gesetzliche Erbfolge greift. Um nun aber die Thamtik mit der Erbschaftssteuer zu umgehen, müssen Versicherungsnehmer und versicherte Person voneinander abweichen. Ein Ehepaar hat z.B. frisch eine Baufinanzierung abgeschlossen und möchte sich nun gegenseitig für den Todesfall absichern:

 

Für die Überkreuzversicherung werden zwei Verträge abgeschlossen

Vertrag 1: Versicherungsnehmer und Beitragszahler = Frau und versicherte Person = Mann

Vertrag 2: Versicherungsnehmer und Beitragszahler = Mann und versicherte Person = Frau


 

 

Risikolebensversicherung vergleichen

 

 

 

Risikolebensversicherung Beratung

Als erfahrener und unabhängiger Versicherungsmakler aus Freiburg bieten wir Ihnen einen umfassenden Versicherungsvergleich und persönliche Beratung zu Ihrer Risikolebensversicherung.

Wir beraten Sie, welche Tarife und welche Versicherungsgesellschaft in Ihrer Situation passt. Zu unserem Service gehört ein umfangreicher Vergleich und eine anonymisierte Risikovoranfrage. Wir sparen Ihnen Arbeit und Nerven.

Sie haben Fragen zum Thema Risikolebensversicherung?
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.


 

Wir freuen uns auf Sie!

Jetzt Beratung anfragen


Ihr Südcuranz-Team

Südcuranz-Team