Eine Zahnzusatzversicherung; alles drin.

TOP-Schutz der LKH in drei Tarifstufen: ZahnUpgrade 50 , ZahnUpgrade 70+ , ZahnUpgrade 90+


Eine Zahnzusatz
Versicherung;
alles drin.


Top-Schutz
der LKH in 3 Tarifstufen:

 - ZahnUpgrade 50

 - ZahnUpgrade 70+

 - ZahnUpgrade 90+


Ihre Vorteile

Alle Informationen der LKH-Tarife auf einen Blick

  • Keine Wartezeit für Zahnreinigung (bis zu 200 € je Kalenderjahr), Zahnbehandlung und Zahnersatz
    -
  • Hohe Erstattungssummen in den ersten Versicherungsjahren; ab dem 5. Kalenderjahr ohne Begrenzung
    -
     
    -
  • Kein Mindesteintrittsalter, kein Höchstaufnahmealter; Kinder können alleine versichert werden
    -
  • Nur drei Gesundheitsfragen; keine Abfrage von bestehendem Zahnersatz
    -
  • Zahnaufhellung/Bleaching und besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung bis zu einem Rechnungsbetrag in Höhe von 200 Euro pro Kalenderjahr


Ihre Vorteile

 

  • Keine Wartezeit für Zahnreinigung (bis zu 200 € / Kalenderjahr), Zahnbehandlung und Zahnersatz
    -
  • Hohe Erstattungssummen in den ersten Versicherungsjahren; ab dem 5. Kalenderjahr ohne Begrenzung
    -

    -
  • Kein Mindesteintrittsalter, kein Höchstaufnahmealter; Kinder können alleine versichert werden
    -
  • Nur drei Gesundheitsfragen; keine Abfrage von bestehendem Zahnersatz
    -
  • Zahnaufhellung/Bleaching und besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung bis zu einem Rechnungsbetrag in Höhe von 200 Euro pro Kalenderjahr


 

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Beispielrechnungen

 

 

                   


 

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Als langjähriger Versicherungsmakler haben wir viel Erfahrung beim Thema Zahnzusatz-Versicherung und können zwischen vielen Anbietern vergleichen.
Wenn Sie bereits vorerkrankte Zähne haben, können wir zudem mit einer anonymen Risikovoranfrage Ihre Versicherbarkeit prüfen.


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FAQ

 

1. Muss bei einer Antragstellung ein Zahnstatus mit eingereicht werden?

  Nein, es reichen die beantworteten Antragsfragen. Ein Zahnstatus wird nicht benötigt. 

 

2. Sind Veneers mitversichert

  Ja, auch Veneers (Verblendschale) sind mitversichert.

 

3. Gibt es eine Begrenzung hinsichtlich der Anzahl je Kiefer für Implantate?

  Nein, gibt es nicht.

 

4. Werden KFO-Behandlungen mit Invisalign-Schienen (Knirscherschiene) erstattet?

   Ja. Es gibt keine Einschränkungen bei einer medizinisch notwendigen KFO-Versorgung, es sind z.B. auch Invisalign-Schienen, linguale Klebung, Mini-, Keramik- oder Kunststoffbrackets mitversichert, sofern die Behandlung vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen hat oder ein Unfall vorlag. Bitte die Leistungsbegrenzungen für KFO beachten.

 


 

Sonja Klehammer, Expertin für Zahnvorsorge

 

Ihre Expertin in Sachen Zahnzusatzversicherung

Sonja Klehammer, Kundenberaterin

07668 99510 20   sonja.klehammer@suedcuranz.de


 

Ihr Südcuranz-Team

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