Im Fall der Fälle hilft mir der Staat.

Wer nach einem Unfall oder einer Krankheit seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, erhält in den ersten fünf Jahren keine Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Danach besteht lediglich Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, die an keine beruflichen Qualifikationen geknüpft ist. Dies führt in den meisten Fällen zu einer großen Versorgungslücke. Ebenfalls oft nicht ausreichend ist die staatliche Unterstützung für Hinterbliebene im Todesfall. Damit die Familie in dieser schweren Zeit finanziell besser aufgestellt ist, besteht die Möglichkeit zu einer zusätzlichen privaten Absicherung.